Wählergruppen-Förderungen
Demokratie verantwortungsvoll mitgestalten
Wirtschafts- und Demokratiekultur sind in Österreich untrennbar miteinander verbunden. Die Wirtschaftskammern haben deshalb auch den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen. Höhe und Aufteilungsschlüssel der Wählergruppenunterstützung werden im Präsidium der jeweiligen Kammer beschlossen.
Mehr Geld für kleinere Gruppen
Die Wählergruppen-Förderung der WKÖ begünstigt die kleinen Wählergruppen. Bei der Aufteilung des Gesamtbetrags auf die einzelnen Wählergruppen wird nämlich ein minderheitenfreundlicher Sockelbetrag vergeben. Der Rest der Förderung wird abhängig von den erreichten Stimmen und Mandaten verteilt.
Strenge Transparenzregeln bei Verwendung
Die Verwendung der Förderung ist streng geregelt: Mittel der Wählergruppenunterstützung dürfen nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden. Sie dienen ausschließlich der Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammerorganisation.
Damit können der Personalaufwand, der Büroaufwand, der Sachaufwand für die Administration und die Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen. Sie müssen außerdem bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und keine Parteienfinanzierung erfolgte.
WKÖ Wählergruppen-Förderungen gemäß Rechnungsabschluss 2025
Österreichs Wirtschaft lebt Demokratie: Das WKÖ Wirtschaftsparlament besteht aus den acht Mitgliedern des Präsidiums, 101 Mitgliedern der Spartenvertretungen, den neun Präsidenten der Landeskammern sowie 15 weiteren Mitgliedern.
Eigenständige Beschlüsse
Das Wirtschaftsparlament beschließt den Voranschlag und den Rechnungsabschluss der WKÖ. Seine Mitglieder entscheiden über grundsätzliche Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs.