Partnerin für den Staat

Zusätzlich zu ihren autonom zu besorgenden Aufgaben ist die Wirtschaftskammer in einigen Bereichen auch eine wichtige Partnerin bei der Erbringung staatlicher Aufgaben im Interesse der Wirtschaft.

Bei ihren „übertragenen Aufgaben“ ist die Wirtschaftskammer an Weisungen des zuständigen Ministeriums gebunden. Sie fungiert dabei als staatliche Dienststelle. Wenn Hoheitsgewalt auszuüben ist, fungiert sie sogar als staatliche Behörde.

Staatliche Aufgaben der WKÖ

Laufend erbrachte Aufgaben im Interesse von Betrieben und Standort sind:

  • Erlassung von Prüfungsordnungen für die „in der jeweiligen Meister- oder Befähigungsprüfung bzw. in der jeweiligen Zusatzprüfung zu überprüfenden Lernergebnisse unter Berücksichtigung der für die Berufsausübung charakteristischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz“ im Falle der Zuständigkeit mehrerer Fachverbände
  • Wahrnehmung behördlicher Aufgaben in Angelegenheiten des Bilanzbuchhaltungswesens durch die Präsidentin / den Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich
  • Zulassung von EURES-Mitgliedern oder EURES-Partner:innen durch die bei der Wirtschaftskammer Österreich eingerichtete EURES-Zulassungsstelle

Staatliche Aufgaben der Landeskammern

Zu den staatlichen Aufgaben der Landeskammern zählen:

  • Administration der dualen Berufsausbildung durch die bei den Landeskammern eingerichteten Lehrlingsstellen
  • Vergabe von Beihilfen für die betriebliche Ausbildung von Lehrlingen im Namen und auf Rechnung des Bundes durch die Lehrlingsstellen
  • Organisation der Durchführung der Meister- und Befähigungsprüfungen und der Unternehmerprüfung durch die bei den Landeskammern eingerichteten Meisterprüfungsstellen
  • Ausstellung von nichtpräferenziellen Zeugnissen über den Ursprung einer Ware
  • Führung der Verfahren zur Verleihung der Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ in erster Instanz gemäß der IngG-Zertifizierungsstellenverordnung
  • Tätigkeit als Standortanwalt