Stark durch effiziente Mittelverwendung

Entlastung der Mitglieder, Ausbau des Leistungsangebots

Die Wirtschaftskammer Österreich vertritt gemeinsam mit den neun Landeskammern die Interessen von mehr als 590.000 Mitgliedsbetrieben. Als starke gesetzliche Interessenvertretung der Wirtschaft bewegt sie viel, z. B. für spürbare Entlastung und wirksame Förderungen. Wichtige Basis der Leistungen der Wirtschaftskammer ist neben der Selbstverwaltung und dem Interessenausgleich ihre finanzielle Stärke und Unabhängigkeit.

Hinweis: Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf die Wirtschaftskammer Österreich. Landeskammern und Fachorganisationen sind nicht erfasst.

Beitragssenkung ab 1. Jänner 2024, mehr Mitgliedsbetriebe, weniger Umlage pro Mitglied

Die Wirtschaftskammer Österreich finanziert sich aus den Kammerumlagen, die 2024 insgesamt 247,7 Mio. Euro betrugen. Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit der am 1. Jänner 2024 in Kraft getretenen Beitragssenkung um 12 % einen deutlichen Entlastungsschritt für ihre Mitglieder gesetzt. Das macht sich bei den Einnahmen bemerkbar:

Die Kammerumlagen sind um 25,7 Mio. Euro geringer als im Jahr 2023. Die Einnahmen aus der Kammerumlage 1 betrugen 97,6 Mio. Euro, jene aus der Kammerumlage 2 lagen bei 150,1 Mio. Hinter den Einnahmen stehen deutlich mehr Mitgliedsbetriebe. Seit dem Jahr 2000 stiegen die Mitgliedschaften um 81 %. Die durchschnittliche Kammerumlage pro Mitgliedschaft sank im selben Zeitraum um 25 %.

Rücklagen der WKÖ sichern Handlungsfähigkeit

Die Ausgleichsrücklage der WKÖ belief sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 auf rund 123 Mio. Euro. Diese Rücklage dient dazu, unvorhergesehene Schwankungen bei Aufwendungen und Erträgen auszugleichen, und soll die finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit der WKÖ sicherstellen. Neben der Ausgleichsrücklage verfügt die WKÖ auch über zweckgebundene Rücklagen,
z. B. für Gebäude, IT und mitgliederbezogene Aktivitäten im In- und Ausland.

  • Mitgliederzuwachs von 2000 bis 2024
    Dieser Wert bezieht sich auf alle Wirtschaftskammern.
    +81%Quelle: WKO Mitgliederstatistik

Bilanz und GuV auf einen Blick

Nach der Rezession im Jahr 2023 hielt die negative Entwicklung der österreichischen Wirtschaft an, obwohl die Energiepreise zurückgegangen sind und sich die Inflationsrate 2024 abgeflacht hat. Mit 1. Jänner 2024 wird auch die Reduktion der Kammerumlagen wirksam.

Mit ihrer Beitragssenkung hat die Wirtschaftskammer Österreich einen deutlichen Entlastungsschritt für ihre Mitglieder gesetzt. Trotz der dadurch geringeren Einnahmen wird das Leistungsspektrum bei wachsender Mitgliederzahl aufrechterhalten bzw. ausgebaut.

Erläuterungen zum Rechnungsabschluss

Umsatzerlöse, Umlagen und Gebühren

Die Wirtschaftskammer Österreich finanziert sich nahezu ausschließlich aus den Kammerumlagen 1 und 2. Die Kammerumlage 1 hängt vom Vorsteuervolumen der Mitgliedsunternehmen ab, die Kammerumlage 2 von der Bruttolohn- und -gehaltssumme der Beschäftigten. Die Kammerumlagen machen in Summe 247,7 Mio. Euro aus. Die mit 1. Jänner 2024 in Kraft getretene Beitragssenkung führt zu einer erheblichen Reduktion der Einnahmen. Obwohl diese im Budget 2024 berücksichtigt wurde, sind die Einnahmen deutlich geringer als erwartet. Das ist darauf zurückzuführen, dass die zum Planungszeitpunkt vorliegenden Prognosen für die Wirtschaftsentwicklung tatsächlich bei weitem nicht erreicht wurden.

Weitere Einnahmen kommen aus den Waren- und Leistungserlösen von 20,1 Mio. Euro. Diese resultieren vorwiegend aus den Tätigkeiten des Messebereichs und der internationalen Schiedsinstitution (VIAC) der Wirtschaftskammer Österreich, aber auch aus der Internationalisierungsoffensive „go-international“.

Sonstige betriebliche Erträge

Die Sonstigen betrieblichen Erträge betragen 38,8 Mio. Euro. In dieser Position sind Förderungsbeiträge und Zuschüsse in Höhe von knapp 22 Mio. Euro enthalten. Dabei handelt es sich zum Großteil um Einnahmen für kofinanzierte Projekte wie die Internationalisierungsoffensive „go-international“, KMU.DIGITAL oder die EXPO Osaka. Weiters sind in dieser Position auch Kostenersätze für Personal- und Sachaufwand ausgewiesen.

Personalaufwand

Der gesamte Personalaufwand beläuft sich in Summe auf 154,1 Mio. Euro. Er enthält alle Gehälter inklusive Nebenkosten für das Kammerpersonal, für das lokale Personal der AußenwirtschaftsCenter und für alle an andere Organisationen überlassenen Mitarbeiter:innen sowie für das Personal für die kofinanzierten Projekte.

Des Weiteren enthält der Personalaufwand Aufwendungen für die Altersversorgung und Aufwendungen für die Zuweisungen zu Personalrückstellungen, insbesondere für die Anpassung der Abfertigungsrückstellung.

Sachaufwand

Der Sachaufwand setzt sich aus den Abschreibungen und den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen zusammen und beläuft sich 2024 insgesamt auf 166,5 Mio. Euro.

Gemäß Haushaltsordnung sind im hoheitlichen Bereich mit Ausnahme der Immobilien und der Beteiligungen an juristischen Personen alle Anlagegüter im Anschaffungsjahr zu 100 % abzuschreiben. Diese Abschreibungen belaufen sich 2024 auf 1,5 Mio. Euro. Es handelt sich hier vor allem um Investitionen in Möbel, Kommunikationsanlagen, Audio-, Video- und Präsentationsgeräte sowie in Kraftfahrzeuge im Bereich der AußenwirtschaftsCenter.

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 165 Mio. Euro. Neben den Infrastrukturkosten im In- und Ausland sind hier die Sachkosten für die direkt mitgliederbezogenen Leistungen enthalten. Das Leistungsangebot wurde 2024 weiter ausgebaut, angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung konnte aber nicht alles wie im Voranschlag vorgesehen umgesetzt werden.

  • Den größten Block bei den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen mit 68,5 Mio. Euro die Aufwendungen für Mitgliederbetreuung und Kommunikation sowie der Büroaufwand dar. In dieser Position sind Aufwendungen für mitgliederbezogene Veranstaltungen und Informationsformate wie z. B. die Forderungskampagne #meinearbeit, LOOKAUT und die BOLD Community sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Internationalisierungsoffensive „go-international“ enthalten. 2024 stand auch bereits ganz im Zeichen der Errichtung des Österreich-Pavillons für die EXPO 2025 in Osaka.
  • Ebenfalls einen hohen Anteil an den Sachkosten haben mit 37,8 Mio. Euro die Förderungsbeiträge und Zuschüsse, u. a. für die Internationalisierungsoffensive „go-international“, das Förderungsprogramm KMU-DIGITAL, aber auch finanzielle Unterstützungen für unsere von der Hochwasserkatastrophe 2024 besonders betroffenen Mitglieder.
  • Weitere Sachaufwandspositionen sind Aufwendungen für Vortragende und Prüfer:innen, beigestelltes Personal, Funktionsentschädigungen und
  • Aufwendungen für die Infrastruktur und den laufenden Betrieb – wie Instandhaltung und Reinigung durch Dritte, Energie und Entsorgung, der Miet-, Pacht-, Leasing- und Lizenzaufwand sowie der Transport-, Reise- und Fahrtaufwand und der Nachrichtenaufwand.

Ergebnis, Finanzerfolg, Rücklagengestion und Eigenkapital

Der Betriebserfolg ist infolge der geringeren Einnahmen negativ und liegt bei -13,9 Mio. Euro, hinzu kommt der Finanzerfolg von rund 4,6 Mio. Euro, wodurch noch ein negatives Ergebnis vor Steuern in Höhe von -9,3 Mio. Euro verbleibt.

Nach Berücksichtigung der Position Steuern von Einkommen und Ertrag in Höhe von 0,9 Mio. Euro ergibt sich ein negatives Ergebnis nach Steuern in Höhe von -10,3 Mio. Euro. Durch die Einsparungen im Sachaufwand und den höheren Finanzerfolg konnten die Mindereinnahmen bei den Kammerumlagen teilweise ausgeglichen werden. Dennoch verbleibt ein Bilanzverlust in Höhe von -10,3 Mio. Euro, der aus der Ausgleichsrücklage bedeckt wird, die gemäß § 8 Abs. 1 der Haushaltsordnung der Abdeckung von unvorhergesehenen Schwankungen bei den Aufwendungen und Erträgen dient.

Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital beläuft sich inklusive des Bilanzverlusts zum Bilanzstichtag somit auf 316,2 Mio. Euro. Es setzt sich zusammen aus

  • den gebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von 83,8 Mio. Euro,
  • der Ausgleichsrücklage gemäß § 8 Abs. 1 der Haushaltsordnung in Höhe von 123,3 Mio. Euro,
  • den zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gebildeten zweckgebundenen Rücklagen gemäß § 8 Abs. 4 der Haushaltsordnung in Höhe von 119,3 Mio. Euro sowie
  • dem Bilanzverlust in Höhe von -10,3 Mio. Euro.