Kreditvergabe bei Immobilienfinanzierung vereinfacht
Nach intensiven Bemühungen der Bundessparte (u. a. durch Gutachten, Datenerhebungen bei den Banken, Stellungnahmen) hat das Finanzmarktstabilitätsgremium im Dezember 2024 empfohlen, die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung per 30. Juni 2025 auslaufen zu lassen, da aktuell kein Systemrisiko mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität durch die Wohnimmobilienfinanzierung mehr besteht. Bereits die Ankündigung hat zu einem Anstieg der Wohnfinanzierungen geführt.
Bargeldversorgung sichergestellt
Zwischen der Bundessparte und dem Gemeindebund konnte im Juni 2024 Übereinstimmung erzielt werden, die bestehenden Bankomaten für einen Zeitraum von fünf Jahren abzusichern. Die österreichischen Banken setzen sich auch weiterhin für eine ausreichende und flächendeckende Bargeldversorgung der Bankkund:innen und damit für Wahlfreiheit beim Bezahlen ein.
Provisionsberatung abgesichert
Im Zusammenhang mit der europäischen Retail Investment Strategy, in deren Rahmen die Richtlinie über den Wertpapiervertrieb (MiFID) und die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) überarbeitet werden, konnte ein von der EU-Kommission vorgeschlagenes Provisionsverbot abgewendet werden. Dadurch wurde das erfolgreiche Vertriebssystem abgesichert, das Wahlfreiheit (Honorarberatung oder provisionsbasierte Beratung) für die Kund:innen gewährleistet.