Gewerbeordnung flexibilisiert
Die Novelle zur Gewerbeordnung vom 5. Juni 2024 stellt klar, dass in einem Antrag auf Genehmigung einer Betriebsanlage die Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen nicht mehr bis ins letzte Detail beschrieben werden müssen. Die Anlagenbeschreibung hat nur Rahmenangaben von Prozess-, Leistungs- oder Emissionsdaten und Stoffeigenschaften und -mengen zu enthalten.
In diesem – von ihnen selbst beschriebenen – Rahmen können sich die Genehmigungswerber:innen bei der Ausgestaltung der Anlage nun flexibel bewegen. Das stellt eine wesentliche Verfahrensvereinfachung dar, die in der Praxis bereits positive Auswirkungen hat. Dies entspricht der von der Bundessparte geforderten Flexibilisierung des Genehmigungskonsenses.
Vollständige CO2-Bilanz untersucht
Nationale Treibhausgasbilanzen bilden nur einen Teil der Emissionen ab, die ein Land normalerweise verursacht. Die Bundessparte beauftragte deshalb in Zusammenarbeit mit oecolution das Institut für Industrielle Ökologie, auf Basis der Studie „climAconsum I“ aus dem Jahr 2017 eine Folgestudie zu erstellen, die diesen konsumbasierten Ansatz zugrunde legt. Die Studie „climAconsum II“ zeigt:
- Österreich lagert zunehmend Produktion und damit CO2-Emissionen aus. Mussten 2013 zum nationalen Gesamtausstoß 52 % CO2 in der Konsumbetrachtung dazugerechnet werden, waren es 2023 bereits 68 %.
- Die heimische Produktion muss gestärkt werden, da sie klimafreundlicher ist. Während bei der Stahlproduktion in Österreich eine Tonne CO2 entsteht, sind es im globalen Mix über zwei Tonnen.
Arbeitsrecht als Standortfaktor analysiert
Wie sich heimische arbeitsrechtliche Regelungen auf die Standortwahl und Investitionsentscheidungen von Unternehmen auswirken, ist bislang empirisch nicht geklärt. Zu diesem Zweck hat die Bundessparte die Wirtschaftsuniversität Wien mit einer Studie beauftragt. Die Ergebnisse wurden im November 2024 im Buch „Standortfaktor Arbeitsrecht – österreichische und deutsche Arbeitsrechtsnormen im Rechtsvergleich“ veröffentlicht.
Die Kostenbelastung der Unternehmen wird oftmals als Ursache einer Standortschwäche genannt, wobei insbesondere den Arbeitskosten eine zentrale Rolle zugesprochen wird. Andererseits gilt die in Österreich – vor allem im Vergleich zu Deutschland, Frankreich und Belgien – deutlich einfachere und kostengünstigere Auflösbarkeit von Arbeitsverhältnissen seitens der Arbeitgeber:innen aufgrund des nicht an Gründe gebundenen Kündigungsrechts als entscheidender Standortvorteil für österreichische Industrieunternehmen.