Anreize für mehr Arbeit
Qualifizierte Fachkräfte mobilisiert
Gezielte Vermittlung von Arbeitslosen forciert
Geringfügig Beschäftigte, die Arbeitslosengeld beziehen, müssen sich rascher um die Aufnahme einer vollversicherungspflichtigen Tätigkeit bemühen. Änderungen in der Kombilohn-Richtlinie des AMS (in Kraft getreten per 1. Juni 2024) erhöhen gemäß den Forderungen der WKÖ die Arbeitsanreize für Arbeitslose. Die forcierte Vermittlung von arbeitslosen Personen erleichtert die Besetzung offener Stellen.
Umsetzung der Internationalen Fachkräfte-Offensive
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung steigt in den Industriestaaten der Wettbewerb um hoch qualifizierte Fachkräfte. Die Internationale Fachkräfte-Offensive (IFO) der WKÖ erleichtert Betrieben den Zugang zu internationalen Fachkräften in Mangelberufen. Die WKÖ etablierte mit Jahresbeginn 2024 in vier AußenwirtschaftsCentern (Albanien, Kosovo, Brasilien und Philippinen) IFO Key Account Manager, die österreichische Unternehmen bei der Fachkräfterekrutierung unterstützen. Für das Schwerpunktland Philippinen konnte ein eigenes Migrant Workers Office in Wien zur Beschleunigung der Rekrutierung eingerichtet werden. In der Folge wurden 2024 bereits 413 Rot-Weiß-Rot–Karten für philippinische Staatsangehörige ausgestellt (2021 waren es 44, 2022 141 und 2023 131).
Erweiterte Mangelberufsliste
Die Fachkräfteverordnung für 2024 sah 110 (2023: 98) bundesweit geltende Mangelberufe und darüber hinaus 48 regionale Mangelberufe für alle neun Bundesländer vor. In diesen Berufen gelten erleichterte Voraussetzungen für die Rot-Weiß-Rot–Karte, somit können personalsuchende Betriebe leichter Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutieren.
Saisonkontingent-Verordnung
Der Tourismus kann seinen Arbeitskräftebedarf im Inland nicht decken. Daher dürfen im Rahmen eines Kontingents Drittstaatsangehörige saisonal beschäftigt werden. Die Wirtschaftskammer konnte für 2025 eine Aufstockung der Saisonkontingente im Tourismus auf 4.985 Plätze erreichen.
Arbeitsmarktzugang für Ukraineflüchtlinge und Umstiegsmöglichkeiten auf Rot-Weiß-Rot-Karte plus
Viele der aus der Ukraine vertriebenen Personen verfügen über einen Aufenthaltstitel („Blaue Karte“), der jedoch nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht ermöglicht. Seit 21. April 2023 ist die Anforderung einer Beschäftigungsbewilligung weggefallen. Bereits auf dem heimischen Arbeitsmarkt integrierten Ukrainer:innen wird durch die Rot-Weiß-Karte plus ab 1. Oktober 2024 eine Bleibeperspektive geboten. Das ermöglicht eine dauerhafte Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt.
Ende Jänner 2025 waren 21.449 Arbeitnehmer:innen aus der Ukraine in Österreich beschäftigt. Rund 6.000 Ukrainer:innen waren bereits vor Ausbruch des Krieges in Österreich angestellt. Die Erwerbsquoten der ukrainischen Vertriebenen sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Mit Stand Ende März 2024 betrug die Erwerbsquote österreichweit 37,9 %, in Oberösterreich 66,6 %, in Tirol 54,9 %, in Niederösterreich 36,1 % und in Wien 28,2 %.
Moderne Bildung
Aufwertung der gewerblichen Ausbildung – kostenlose Meister- und Befähigungsprüfungen
Seit 1. Jänner 2024 werden (rückwirkend per 1. Juli 2023) die Prüfungskosten für angehende Meister und Befähigte vom Bund übernommen. Die Wirtschaftskammern bieten ebenfalls seit Jänner 2024 kostenlos den WKO Unternehmerführerschein (Modul UP) an. Mit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 22. Juli 2024 sind auch Absolvent:innen einer handwerksähnlichen Befähigungsprüfung berechtigt, den Meistertitel zu führen und ihn in amtliche Dokumente eintragen zu lassen. Die Lehre bzw. die berufliche Aus- und Weiterbildung wird dadurch deutlich aufgewertet. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung von höherer beruflicher und akademischer Bildung.
- Der Bund nimmt € 12 Mio. in die Hand, um die Erst- und Zweitantritte für Meister- und Befähigungsprüfungen für die Kandidat:innen kostenlos zu gestalten.
Bundesgesetz über höhere berufliche Bildung
Österreich verfügt mit der dualen Berufsausbildung über ein erfolgreiches System der beruflichen Erstausbildung. Es fehlten bisher aber insbesondere fachspezifische Weiterbildungen ab dem Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR). Das Gesetz über die höhere berufliche Bildung (HBB) schafft seit 1. Mai 2024 die Rahmenbedingungen für die bedarfsorientierte Höherqualifikation von Lehrabsolvent:innen und von Personen ohne Lehrabschluss, die mehrjährige Berufserfahrung haben. Künftig gibt es mit der Höheren Berufsqualifikation (NQR 5), dem Fachdiplom (NQR 6) und dem Höheren Fachdiplom (NQR 7) drei offizielle HBB-Abschlüsse.
Die neuen Angebote der höheren beruflichen Bildung bieten gezielt berufspraktisch ausgerichtete und qualitätsgesicherte Weiterqualifikationsmöglichkeiten, die in der Wirtschaft nachgefragt werden. Die hohe Wertigkeit der beruflichen Qualifikation macht Karrieren in diesem Bereich deutlich attraktiver. Die höhere berufliche Bildung schafft neue Bildungs- und Karrierewege für potenziell 1,6 Mio. Menschen in Österreich, die über einen Lehrabschluss verfügen, sowie für weitere 870.000 Personen, die über eine mehrjährige Berufspraxis verfügen oder eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule (BMS, BHS) absolviert haben.