Bürokratieabbau für Transportunternehmen bewirkt
Die Gültigkeitsdauer der Gemeinschaftslizenz (Berechtigung für den grenzüberschreitenden Güterfernverkehr in der EU) wurde im Entwurf der Novelle des Güterbeförderungsgesetzes von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt. Dies soll auch für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr gelten.
Weitere Entlastungen für unsere Unternehmen bringt
- die Einführung des digitalen Frachtbriefs (eCMR),
- die Abschaffung der verpflichtenden Bestellung eines Betriebsleiters / einer Betriebsleiterin für Eisenbahnverkehrsunternehmen, die über ein eingerichtetes Sicherheitsmanagementsystem verfügen,
- die Reduktion von Flugverbotszonen für Drohnen in der Verordnung der Luftverkehrsregeln,
- die Einführung einer eigenen Mautkategorie für Busse sowie
- die Novelle zur Kraftfahrzeug-Durchführungsverordnung, die die Ausbildung der Fahrlehrer:innen verschlankt und die Qualifizierung zu Fahrschullehrer:innen entbürokratisiert.
Schienentrassen für Güterverkehr flexibilisiert
Mit der Novelle des Eisenbahngesetzes konnte die Bundessparte die Einführung eines Kapazitätsmodells zur effizienten Nutzung der Infrastruktur sowie die dafür erforderlichen flankierenden Maßnahmen durchsetzen. Das schafft Flexibilität bei der dringend benötigten Optimierung der Trassenkapazitäten, um den unterschiedlichen Anforderungen des Güter- und Personenverkehrs gerecht zu werden, und ermöglicht bei z. B. durch Baustellen oder Umweltereignisse verursachten temporären Engpässen im Streckennetz die notwendigen Kapazitätsumschichtungen.
„L17“ für Lkw-Lenker:innen eingeführt
Seit 2019 setzt sich die Bundessparte in Brüssel für die Ausdehnung des L17-Modells auf den Lkw- Bereich (C-Führerschein) ein. Dies ermöglicht jungen Menschen ab 17 Jahren, die Prüfung für den Lkw-Führerschein abzulegen und nach dem Konzept des „begleitenden Fahrens“ mit dem Fahren von Lkw zu beginnen. Nachdem die Europäische Kommission das Modell 2023 in ihren Vorschlag zur Änderung der Führerscheinrichtlinie aufgenommen hat, haben nun auch das Europäische Parlament und der Rat grundsätzlich zugestimmt.