Klar und transparent
Der WKÖ Präsident leitet die Kammer, überwacht die Geschäftsführung und vertritt die WKÖ nach außen. Zusammen mit den Vizepräsident:innen bildet er das Präsidium.
Die Obleute der Bundessparten und ihre Stellvertreter:innen vertreten die gemeinsamen Interessen der in den sieben Bundessparten zusammengefassten und in Fachverbänden organisierten Branchen.
Strenge Regeln, sichere Transparenz
Das Wirtschaftskammergesetz (WKG) sieht vor, dass Funktionär:innen „mit erheblicher Inanspruchnahme durch die Funktion“ Funktionsentschädigungen gewährt werden können (§ 50 Abs. 4 WKG). Dafür gibt es strenge Regeln: Die Obergrenze der Entschädigung des Präsidenten ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert.
Die monatlichen Bezüge der obersten Funktionär:innen der gesetzlichen beruflichen Vertretungen auf Bundesebene dürfen höchstens 140 % des monatlichen Bezugs eines Mitglieds des Nationalrats betragen. Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionär:innen sind im Rahmen dieser Obergrenze abhängig vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen. Abfertigungen sowie Ruhe- oder Versorgungsgenüsse sind gemäß § 50 Abs. 4 WKG gesetzlich ausgeschlossen.
Präsidium der WKÖ
Präsident
Vizepräsident:innen
Generalsekretariat
Generalsekretär
Generalsekretär-Stellvertreter:innen
Bundessparten
Bundesspartenobleute
- Bundessparte Gewerbe und Handwerk (BSGH)
- Bundessparte Industrie (BSI)
- Bundessparte Handel (BSH)
- Bundessparte Bank und Versicherung (BSBV)
- Bundessparte Transport und Verkehr (BSTV)
- Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft (BSTF)
- Bundessparte Information und Consulting (BSIC)