Klar und transparent

Das Führungsteam der Wirtschaftskammer Österreich besteht aus Präsidium, Generalsekretär:innen und Bundesspartenobleuten. Aufgaben, Rechte und Pflichten sind im Wirtschaftskammer-­Organisationsrecht klar und detailliert geregelt.

Der WKÖ Präsident leitet die Kammer, überwacht die Geschäftsführung und vertritt die WKÖ nach außen. Zusammen mit den Vizepräsident:innen bildet er das Präsidium.

Die Obleute der Bundessparten und ihre Stellvertreter:innen vertreten die gemeinsamen Interessen der in den sieben Bundessparten zusammengefassten und in Fachverbänden organisierten Branchen.

Strenge Regeln, sichere Transparenz

Das Wirtschaftskammergesetz (WKG) sieht vor, dass Funktionär:innen „mit erheblicher Inanspruchnahme durch die Funktion“ Funktionsentschädigungen gewährt werden können (§ 50 Abs. 4 WKG). Dafür gibt es strenge Regeln: Die Obergrenze der Entschädigung des Präsidenten ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert.

Die monatlichen Bezüge der obersten Funktionär:innen der gesetzlichen beruflichen Vertretungen auf Bundesebene dürfen höchstens 140 % des monatlichen Bezugs eines Mitglieds des Nationalrats betragen. Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionär:innen sind im Rahmen dieser Obergrenze abhängig vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen. Abfertigungen sowie Ruhe- oder Versorgungsgenüsse sind gemäß § 50 Abs. 4 WKG gesetzlich ausgeschlossen.

Präsidium der WKÖ

Präsident

Vizepräsident:innen

Generalsekretariat

Generalsekretär

Generalsekretär-Stellvertreter:innen

Bundessparten

Bundesspartenobleute

  • Bundessparte Gewerbe und Handwerk (BSGH)
  • Bundessparte Industrie (BSI)
  • Bundessparte Handel (BSH)
  • Bundessparte Bank und Versicherung (BSBV)
  • Bundessparte Transport und Verkehr (BSTV)
  • Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft (BSTF)
  • Bundessparte Information und Consulting (BSIC)