In Demokratie ­investieren

Österreichs Interessenvertretung der Wirtschaft fördert nicht nur wirtschaftliche Erfolge, sondern auch eine lebendige demokratische Kultur. Höhe und Aufteilung der Förderung der unterschiedlichen Wählergruppen werden demokratisch beschlossen.

Wirtschafts- und Demokratiekultur gehen in Österreich Hand in Hand. Die Wirtschaftskammern haben deshalb auch den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen mit der WKÖ Wählergruppen-Förderung zu unterstützen. Auch die Festlegung der Förderungen erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung werden im Präsidium der jeweiligen Kammer beschlossen.

Fairness für kleinere Gruppen

Die Wählergruppen-Förderung der Wirtschaftskammer begünstigt die kleinen Fraktionen. Bei der Aufteilung des Gesamtbetrags auf die einzelnen Wählergruppen wird nämlich ein minderheitenfreundlicher Sockelbetrag vergeben. Der Rest der Förderung wird abhängig von den erreichten Stimmen und Mandaten verteilt.

Transparente Verwendung

Die Verwendung der Förderung ist streng geregelt: Mittel der Wählergruppen-Förderung dürfen nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden. Sie dienen ausschließlich der Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammerorganisation.

Damit können der Personalaufwand, der Büroaufwand, der Sachaufwand für die Administration und die Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen. Sie müssen außerdem bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und keine Parteienfinanzierung erfolgte.

WKÖ Wählergruppen­ Förderungen gemäß dem Rechnungsabschluss 2024

WKÖ Wirtschaftsparlament: Gelebte Demokratie

Bild: Saalaufnahme vom Wirtschaftsparlament © Marek Knopp
Bild: Wirtschaftsparlament Teilnehmer:innen beim Abstimmen © Marek Knopp

Wirtschaft lebt Demokratie: Das Wirtschaftsparlament besteht aus den acht Mitgliedern des Präsidiums, 100 Spartenvertreter:innen, den neun Präsident:innen der Landeskammern sowie weiteren 16 Mitgliedern.

Richtungweisende Beschlüsse: Das Wirtschaftsparlament beschließt den Voranschlag und den Rechnungsabschluss der Kammer. Die Mitglieder entscheiden über grundsätzliche Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs.

Bild: Harald Mahrer © Marek Knopp