Service für Streitbeilegung
Die 7 wichtigsten Vorteile der Schiedsgerichtbarkeit
Für günstigere Lösungen
Das VIAC dient als zentrale Anlaufstelle für die Beilegung von Handels- und Investitionsstreitigkeiten. Die Institution unterstützt Unternehmen, indem sie Schieds- und Mediationsverfahren mit einer modernen Verfahrensordnung, hoher Effizienz in der Fallabwicklung und raschen, kostengünstigen Verfahren anbietet. Weitere Dienstleistungen sind kombinierte Streitbeilegungsmodelle wie Arbitration-Mediation-Arbitration-Verfahren sowie Ad-hoc-Dienste. Das Service des VIAC kann von allen Unternehmen aus dem In- und Ausland sowie deren Vertragspartnern in Anspruch genommen werden.
Deutliche Kostenersparnis
Unternehmen ersparen sich insbesondere durch schnellere und günstigere Verfahren – abhängig vom Streitwert und von der konkreten Verfahrensführung – viel Geld. Bei Streitwerten über 40.000 Euro können die Gebühren eines VIAC-Verfahrens mit Einzelschiedsrichter:in günstiger sein als die Gebühren eines dreiinstanzlichen staatlichen Gerichtsverfahrens. Bei Streitwerten über 250.000 Euro – und jedenfalls ab 2 Millionen Euro – können die Gebühren eines VIAC-Verfahrens mit einem Dreier-Schiedsrichtersenat günstiger sein als die Gebühren eines dreiinstanzlichen staatlichen Gerichtsverfahrens.
VIAC-Arbeitsbilanz 2025
2025 begann im VIAC eine neue Präsidentschaftsperiode mit den Zielen, Dienstleistungen von höchster Qualität zu erbringen, Partnerschaften mit der historisch gewachsenen zentral, ost- und südosteuropäischen Region (CEE/SEE) zu stärken sowie Integrität und Innovation voranzutreiben. Mit 1. Jänner 2025 wurden die Regelungen für Mediationsverfahren erneuert und die Kostenstruktur für Mediationsverfahren grundlegend überarbeitet. Die VIAC-Schieds- und -Mediationsordnung enthält ergänzende Regeln für erbrechtliche und – seit 2025 – auch für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten.
Im Jahr 2025 wurden 53 neue nationale und internationale VIAC-Schieds- und -Mediationsverfahren eröffnet. Das ist eine Steigerung von 18 % im Vergleich zum Jahr 2024. Bei 19 % dieser Fälle waren nur österreichische Unternehmen beteiligt, was eine signifikante Steigerung an „nationalen Verfahren“ darstellt. Am 31. Dezember 2025 waren insgesamt 69 Fälle anhängig. Die zum Jahresende anhängigen Fälle hatten zusammen einen Gesamtstreitwert von beinahe 5 Milliarden Euro. Das ist eine Steigerung von 137 % im Vergleich zum Vorjahr – und ein Rekordstreitwert, der das große Vertrauen in das VIAC manifestiert.
Die beim VIAC anhängigen Streitigkeiten betreffen verschiedenste Branchen und Vertragstypen. Die Schiedsgerichtsbarkeit eignet sich für diverse Streitigkeiten – sowohl für KMU als auch für größere Unternehmen. In 94 % aller Fälle wurde Wien als Schiedsort gewählt und in mehr als der Hälfte aller Fälle wurde die Anwendbarkeit von österreichischem Recht vereinbart.
Das VIAC setzt für die Verfahrensadministration eine moderne Online-Plattform, das VIAC-Portal, ein, um die Effizienz weiter zu steigern, Transparenz zu ermöglichen und dem stetig wachsenden Bedürfnis nach Datensicherheit, Vertraulichkeit und Datenschutz gerecht zu werden. Zum Thema künstliche Intelligenz hat das VIAC im Jahr 2025 die „Note on the Use of AI in Arbitration Proceedings“ veröffentlicht. Bei der kostenlosen „Breakfast Series for Inhouse Counsel“ können Unternehmen die Leistungen des VIAC aus erster Hand kennenlernen.
Die 7 wichtigsten Vorteile der Schiedsgerichtbarkeit
- Wahl des Schiedsgerichts
Die Parteien können die Bestellung von sachkundigen und erfahrenen Schiedsrichter:innen sicherstellen. - Flexibilität
Die Parteien können beispielsweise Schiedsort und Verfahrenssprache wählen und von ihnen benannte Sachverständige hinzuziehen. - Verfahrenseffizienz
Meist findet nur eine einzige umfassende mündliche Verhandlung statt. Das Verfahren kann effizient und kostenschonend abgewickelt werden. - Schnelligkeit
Bei Vereinbarung der Regeln über beschleunigte Verfahren ergeht ein Schiedsspruch innerhalb von sechs Monaten ab Fallübergabe an das Schiedsgericht. - Kein Instanzentzug
Nur bei schweren Mängeln des Schiedsverfahrens kann die Aufhebung des Schiedsspruchs direkt beim Obersten Gerichtshof als erster und letzter Instanz beantragt werden, der darüber innerhalb von etwa drei Monaten entscheidet. - Vertraulichkeit
Die Öffentlichkeit ist in Schiedsverfahren ausgeschlossen. - Durchsetzbarkeit
Die Schiedssprüche sind nahezu weltweit durchsetzbar.