Mehr Arbeit, Fachkräfte & Bildung
Für mehr Arbeitskräfte
Tourismuspaket mit Saisonkontingentverordnung durchgesetzt
Mit der Saisonkontingentverordnung 2026 wird die Zahl der Kontingentplätze für den Tourismus von 4.985 im Jahr 2025 auf nunmehr 5.500 erhöht. Zudem sieht die Verordnung zusätzlich ein Westbalkankontingent für den Tourismus mit 2.500 Plätzen vor.
Anreiz für Inaktivität beseitigt
Eine langjährige Forderung der WKÖ wurde per 1. Jänner 2026 umgesetzt: Die geringfügige Beschäftigung neben dem Bezug von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe wird stark eingeschränkt und ist nur mehr in Ausnahmefällen erlaubt. Damit wurde eine Inaktivitätsfalle beseitigt und ein Anreiz für Mehrarbeit geschaffen.
Grenzgängerregelung wieder in Kraft gesetzt
Drittstaatsangehörige mit Daueraufenthaltstitel in einem Nachbarstaat konnten früher in Österreich als sogenannte Grenzgänger arbeiten. In letzter Zeit wurden diese Aufenthaltstitel von den heimischen Behörden nicht mehr anerkannt und damit die Beschäftigung verhindert. Seit 1. Dezember 2025 können diese Personen wieder problemlos in Österreich arbeiten.
Arbeitsstiftungen zur Reduktion des Fachkräftemangels
Die Implacementstiftung für junge Erwachsene „Just2Job“ und die Umweltstiftung werden verlängert. Damit bekommen die Betriebe bis zu 2.000 arbeitsplatznah ausgebildete, passende Arbeitskräfte.
Mehr ältere Arbeitskräfte
Die Ausgaben für die Altersteilzeit betrugen 2024 knapp 600 Millionen Euro, ohne dass sie zu einer Verlängerung des Erwerbslebens beigetragen hat. Die Regelung verringerte vielmehr das Arbeitsvolumen älterer Arbeitskräfte. Mit der Verschärfung des Zugangs und der Begrenzung auf drei Jahre werden dringend benötigte ältere Arbeitskräfte länger auf dem Arbeitsmarkt aktiv sein. Das von den Arbeitgeber:innen mitfinanzierte Arbeitsmarktbudget wird entlastet.
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die flächendeckende Verfügbarkeit flexibler, hochwertiger Kinderbetreuung unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ab 2026 gibt es ein zusätzliches Ressourcenpaket. Es ist an Qualitätsstandards gekoppelt und umfasst die Garantie auf einen ganztägigen und ganzjährigen Bildungs- und Betreuungsplatz. Die Förderung von – auch betriebsübergreifenden – Betriebskindergärten, Betriebstageseltern und Krippen wird verbessert.
„Beraten statt strafen“ im Hitzeschutz
Entsprechend dem Regierungsprogramm wurden die Pflichten für Arbeitgeber:innen, die Mitarbeiter:innen beim Arbeiten im Freien vor Hitze zu schützen, mit 1. Jänner 2026 konkretisiert. Die Arbeitszeit wird aber in keiner Weise eingeschränkt, und es gilt ausdrücklich das Prinzip „Beraten statt strafen“ für Betriebe.
Für faire Regeln
Bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen
Das bisherige System der Trinkgeldpauschalierung war komplex, uneinheitlich und führte zu Rechtsunsicherheit und Nachzahlungen. Die seit 1. Jänner 2026 geltende neue Trinkgeldregelung schafft bundesweit klare, einheitliche und transparente Rahmenbedingungen. Künftig sind Nachforderungen durch die Sozialversicherung ausgeschlossen, wenn das tatsächliche Trinkgeld über den Pauschalen liegen sollte. Zudem bleibt das Trinkgeld steuerfrei.
Sichere kollektivvertragliche Kündigungsfristen
29 Kollektivverträge legen vom Gesetz abweichende Kündigungsfristen für Arbeiter:innen in Saisonbranchen fest. Diese wurden in den letzten Jahren immer wieder infrage gestellt. Im Dezember 2025 wurden die Fristen schlussendlich gesetzlich abgesichert. Das schafft Rechtssicherheit für die Betriebe.
Weiterbildungsbeihilfe statt Bildungskarenz
Durch die Reform der Bildungskarenz und ihre Weiterentwicklung zur Weiterbildungsbeihilfe werden die Kosten um mehr als 75 % reduziert und der Fokus auf arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Ausbildungen gestärkt. Gleichzeitig werden damit Missbräuche ausgeschlossen.
Mehr Nachhaltigkeit im Pensionssystem
Mehr Fairness am Standort Österreich und Anreize für mehr Arbeit erfordern auch mehr Nachhaltigkeit im Pensionssystem. Die Wirtschaftskammer konnte in diesem Sinn folgende Anliegen verankern: Einführung einer Teilpension für Versicherte, die die Voraussetzungen für eine Art der Alterspension erfüllen, Verschärfung der Antrittsvoraussetzungen zur Korridorpension durch Erhöhung des Antrittsalters und der erforderlichen Versicherungsmonate sowie Schaffung eines Nachhaltigkeitsmechanismus bei Überschreitung des Pensionskostenpfads.
Für bessere Qualifizierung
Weitere Aufwertung der beruflichen Bildung
Die WKÖ konnte mehrere Maßnahmen zur weiteren Stärkung der beruflichen Bildung durchsetzen. So werden Vorbereitungskurse für Meister- und Befähigungsprüfungen gefördert. Mit der Einführung der „höheren beruflichen Bildung“ (HBB) wurde ein klarer gesetzlicher Rahmen für Ausbildungen nach dem Lehrabschluss geschaffen. Die Höhere Berufsqualifikation (HBQ) „Technische Beratung für Energieeffizienz“ ist dabei seit 1. September 2025 der erste Meilenstein. An der Entwicklung zwölf weiterer HBB-Qualifikationen wird bereits gearbeitet.
Mitwirkung an der Hochschulstrategie
Im Regierungsprogramm ist die Erarbeitung und Umsetzung einer Hochschulstrategie 2040 fixiert. Die Wirtschaftskammer wirkt daran mit und setzt sich für die Anliegen der Wirtschaft bei der hochschulischen Bildung ein.
Bessere Aus- und Weiterbildung
Im Sinn der Wirtschaft konnten im Regierungsprogramm wichtige Maßnahmen für Bildung und Qualifizierung der Fachkräfte von morgen verankert werden. Dazu zählen die Stärkung der Lehre sowie die Aufwertung von polytechnischen Schulen und Berufsschulen, Verbesserungen im Bereich der Elementarbildung, die Umsetzung einer Bildungspflicht, um Grundkompetenzen von Jugendlichen nach der Pflichtschule zu sichern, die Etablierung des lebenslangen Lernens als essenzielle Säule für die Fachkräftesicherung, die Sicherstellung von Wirtschafts- und MINT-Bildung für alle, der Einsatz von digitalen Lernmedien sowie der KI-Einsatz in der Schule.