Mehr Chancen durch EU & Internationalisierung

Illustration: Illustration einer Weltkugel

Für Fairness im Wettbewerb

Aus für Zollfreigrenze von 150 Euro

Eine langjährige WKÖ Forderung wurde im November 2025 umgesetzt: Der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) beschloss die Aufhebung der 150-Euro-Zollfreigrenze für Importe aus Drittstaaten (Stichwort Temu und Shein). Billigimporte aus Drittstaaten dürfen den europäischen Markt nicht länger unterwandern. Die Regelung soll ab 2028 gelten, aber bereits 2026 wird eine Übergangsregelung in Kraft treten. Statt einer 150-Euro-Zollfreigrenze wird ab 1. Juli 2026 für jede E-Commerce-Sendung unter 150 Euro Zoll in Höhe von drei Euro fällig.

Binnenmarktverstöße auf dem Prüfstand

Erstmalig und maßgeblich auf Initiative der WKÖ beinhaltet der Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission auch die Binnenmarktdimension. Damit stehen Verstöße einzelner Mitgliedstaaten gegen EU-Recht und deren Auswirkungen auf grenzüberschreitend tätige Unternehmen im Binnenmarkt im Fokus und auf dem Prüfstand.

Erfolgreiche EU-Binnenmarktbeschwerde

Als Ergebnis einer Binnenmarktbeschwerde der WKÖ erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ungarns Baustoffexportregeln für rechtswidrig. Diese hatten zu Lieferverzögerungen, Preissteigerungen und Wettbewerbsnachteilen für österreichische Betriebe geführt.

Für nachhaltiges Wachstum

Neue Chancen durch Mercosur

Ein EU-Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) ist eine langjährige Forderung der WKÖ. Davon profitieren nicht nur 1.100 heimische Unternehmen, die im Export tätig sind, sondern auch österreichische Niederlassungen vor Ort. Zudem hängen bisher 32.000 Arbeitsplätze in Österreich vom Handel mit dem Mercosur ab.

Das Europäische Parlament hat für die „bilaterale Schutzklausel“ gestimmt, die den Schutz der Landwirt:innen in der EU im Rahmen des Mercosur-Abkommens stärkt. Darüber hinaus hat das Europäische Parlament den EuGH um die Überprüfung des Abkommens ersucht. Die EU-Kommission hat beschlossen, das Abkommen trotz Überprüfung durch den EuGH vorläufig anzuwenden. Die WKÖ begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.

„Made in EU“ bekommt Vorrang

Die EU will öffentliche Gelder an europäische Waren und Dienstleistungen binden. So sieht der geplante, mit 451 Milliarden Euro dotierte Wettbewerbsfähigkeitsfonds (European Competitiveness Fund – ECF) eine „EU-Präferenz“ vor. Das „Made in EU“-Prinzip stärkt insbesondere den produzierenden Sektor in Europa und Österreich.

Abkommen zur industriellen Kooperation

Unter Beteiligung der WKÖ setzte Österreich ein Abkommen zur industriellen Kooperation im Rahmen der Beschaffung von Leonardo-Jettrainern um. Das Abkommen soll österreichische Wertschöpfung in einem Gesamtumfang von bis zu 400 Millionen Euro bis zum Jahr 2040 generieren. Das verschafft den über 150 Unternehmen der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungsbranche die Möglichkeit, von der Anschaffung zu profitieren.

Für Sicherheit und Planbarkeit

Besserstellung für Exporteure bei OeKB-Rückversicherungen

Die Wirtschaftskammer hat eine Lockerung der geltenden Regelung für die erforderliche österreichische Wertschöpfung bei Rückversicherungen der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) erreicht. Dadurch können Geschäfte mit einem höheren Auslandsanteil als bisher rückversichert werden.

EU-Schweiz-Programmabkommen vereinbart

Die WKÖ hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Schweiz in EU-Zukunftsprogrammen wie Horizon Europe wieder Partnerin ist. Österreichische Unternehmen können somit von Forschungskooperationen und Wissensaustausch mit Schweizer Unternehmen und Institutionen profitieren.

Schutz versorgungsrelevanter Unternehmen und Resilienz-Verpflichtungen

Bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Erhöhung der Resilienz kritischer Einrichtungen konnte erreicht werden, dass die Anforderungen an die Unternehmen nicht über die EU-Vorgaben hinausgehen.