Spürbare Entlastungen

Illustration: Grafik eines blauen Hintergrunds, auf dem Mehr Netto für Mehrarbeit, fünfzehn Überstunden, fünfzig Prozent des Grundlohns, bis 170 Euro steuerfrei und Feiertagsarbeit bis 400 Euro monatlich steuerfrei steht

Für mehr Arbeit

Steuerbegünstigung von Überstunden und Feiertagsarbeit

2026 sind die Zuschläge für die ersten 15 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohns und insgesamt maximal 170 Euro steuerfrei. Die Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts wird im Rahmen der Regelungen für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge bis insgesamt 400 Euro monatlich ab 1. Jänner 2026 gesetzlich verankert.

Steuerlicher Freibetrag für Arbeiten in der Pension für 2027 beschlossen

Zur Attraktivierung des Arbeitens im Alter soll es ab Anfang 2027 sowohl für unselbstständig als auch für selbstständig Erwerbstätige einen steuerlichen Freibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich geben. Für unselbstständig Erwerbstätige, die sich in der Regelalterspension befinden oder den Antritt zur Regelalterspension hinausschieben, entfällt der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung. Diese Regelung soll entsprechend für selbstständig Erwerbstätige gelten.

Illustration: Grafik eines hellblauen Hintergrunds, auf dem ab Anfang 2027 bis zu 15.000 Euro Freibetrag jährlich sowie Pensionsversicherungsbeitrag entfällt steht

Steuerfreie Mitarbeiterprämie

Wer Mehrarbeit und besondere Leistungen von Mitarbeiter:innen belohnen will, wird dabei mit der steuerfreien Mitarbeiterprämie unterstützt: Zusätzliche Zulagen und Bonuszahlungen waren im Kalenderjahr 2025 bis 1.000 Euro steuerfrei. Für 2026 soll es eine steuerfreie Mitarbeiterprämie bis 500 Euro geben, wenn die Zahlung aufgrund einer bestimmten lohngestaltenden Vorschrift erfolgt. Die Gesamtentlastung für unselbstständig Erwerbstätige beträgt 2025 und 2026 rund 250 Millionen Euro.

Weiterhin begünstigte Startup-Mitarbeiterbeteiligung

Die bis 31. Dezember 2025 befristete steuerliche Begünstigung der Umwandlung von virtuellen Gesellschaftsanteilen („Phantom Shares“) in eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung wurde bis 31. Dezember 2026 verlängert.

Erleichterung bei Heimfahrerregelung

Für Lohnzahlungszeiträume ab 1. Jänner 2026 ist kein Sachbezugswert für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen, wenn die Kraftfahrzeuge nicht zur überwiegenden Personenbeförderung gebaut sind und nach der ab 1. Juli 2025 geltenden Rechtslage nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegen (z. B. Kastenwägen, Pritschenwägen).

Für kleinere Betriebe

Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro angehoben

Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze wurde per 1. Jänner 2025 auf 55.000 Euro angehoben. Gleichzeitig wurde die Umsatzgrenze in der Einkommensteuerpauschalierung auf 55.000 Euro erhöht. Das bringt Österreichs Kleinunternehmen eine Entlastung von 100 Mio. Euro pro Jahr.

Ausbau der Basispauschalierung und der Vorsteuerpauschalierung

Im Einkommensteuerrecht (Basispauschalierung) und im Umsatzsteuerrecht (Vorsteuerpauschalierung in Höhe von 1,8 % des Umsatzes) wurden die Grenzen für die Pauschalierung für 2025 auf 320.000 Euro und ab 2026 auf 420.000 angehoben. Der pauschale Betriebsausgabenabzug bei der Basispauschalierung in der Einkommensteuer wurde 2025 auf 13,5 % bzw. ab 2026 auf 15 % erhöht. Für 2026 bringt dies eine Entlastung von 50 Mio. Euro und im Vollausbau ab 2027 von 105 Mio. Euro pro Jahr.

Für Betriebsnachfolgen

Entlastung für Tourismus im ländlichen Raum

KMU im Tourismus in Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohner:innen können eine Pauschalförderung von 8.000 Euro für die Erstellung eines professionellen Businessplans durch ein gewerblich befugtes Beratungsunternehmen erhalten. Die Förderung wird einmalig gewährt und digital über die Plattform der Agrarmarkt Austria (AMA) abgewickelt.

Verlängerung der „Grace Period“ auf fünf Jahre

Die Betriebsnachfolge wird durch eine von drei auf fünf Jahre verlängerte Übergangsfrist (Grace Period) erleichtert. Das verschafft Übernehmer:innen mehr Planungssicherheit und Zeit, ihren Betrieb in eine wirtschaftlich stabile Zukunft zu führen. Davon profitieren rund 3.000 Familienbetriebe jährlich.

Attraktivere Rahmenbedingungen durch Nachfolge-Taskforce

Zwischen 2025 und 2034 stehen in Österreich rund 52.500 Unternehmen (exkl. EPU) vor einer Übergabe. Das entspricht knapp 23 % aller Arbeitgeberbetriebe und betrifft etwa 705.000 Beschäftigte. Für erfolgreiche Übergaben erarbeiten das BMWET und die WKÖ in einer gemeinsamen Taskforce konkrete Handlungsempfehlungen, um die Rahmenbedingungen nachhaltig zu verbessern.

Für mehr Aufträge und Planbarkeit

Neuauflage des Handwerkerbonus

Für die Jahre 2024/25 standen insgesamt 300 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken. Damit wurden wirksame Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen gesetzt.

Neuauflage der Sanierungsoffensive bringt 1,8 Milliarden Euro

Mit der Neuauflage der Sanierungsoffensive Ende November 2025 (Förderung der Sanierung der Gebäudehülle und des Heizungstauschs) erhalten Österreichs Unternehmen die notwendige Planbarkeit und Kontinuität beim Fördersystem. Von 2026 bis 2030 sind jährlich 360 Millionen. Euro vorgesehen – und damit insgesamt 1,8 Milliarden Euro.

Für sichere Mobilität

NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge

Mit der Novelle des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG) wurde per 1. Juli 2025 ein Großteil der leichten Nutzfahrzeuge (N1) von der 2021 eingeführten NoVA-Belastung befreit. Dies bringt eine steuerliche Entlastung von 50 Millionen Euro pro Jahr für die betroffenen Betriebe.

Anhebung der Mauttarife 2026 abgemildert

Die Wirtschaftskammer konnte die – zwecks Budgetkonsolidierung hoch angesetzte – Tarifanhebung von insgesamt bis zu 13 % (Referenzfahrzeug) abmildern. Durch den Entfall der Valorisierung der Infrastrukturtarife für 2026 sowie eine deutliche Reduktion der geplanten Erhöhung der externen Kosten wurde eine Minderbelastung in Höhe von 45 Millionen. Euro für Unternehmen erreicht. Die Tarife steigen nun um 7,7 %.

Für unternehmerische Fairness

Betrugsbekämpfungsgesetz mit Augenmaß

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Betrugsbekämpfung geschnürt. Die Wirtschaftskammer konnte dabei Maßnahmen vermeiden, die Unternehmen zusätzlich belasten. Der Verkürzungszuschlag wurde ausgeweitet. Die Möglichkeit der Strafaufhebung in besonderen Fällen wurde für ein Jahr (einen Veranlagungszeitraum) auf insgesamt 33.000 Euro und in Summe auf 100.000 Euro ausgeweitet.

Klarheit bei der Wertsicherungsklausel

Das Zivilrechtliche Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG) schafft höhere Rechtssicherheit für Unternehmen, die Dauerschuldverhältnisse mit Verbraucher:innen abschließen. Damit werden Vorgaben des Obersten Gerichtshofs (OGH) aus dem Jahr 2023 zu Wertsicherungsvereinbarungen in Wohnungsmietverträgen, die für Unsicherheit gesorgt hatten, geklärt.

Mehrfachvorschreibungen des ORF-Beitrags beseitigt

Bei den ORF-Beiträgen konnte die Wirtschaftskammer eine einfache und effizient vollziehbare Regelung durchsetzen, die Mehrfachvorschreibungen verhindert. Bislang erfolgte die Vorschreibung je Betriebsstätte und Gemeinde. Die Neuregelungen gelten für Unternehmen in allen Branchen.

Für leistbare Energie

Weniger Kosten durch Strompreiskompensation

Das Standortabsicherungsgesetz (SAG) 2025 ermöglicht eine Strompreiskompensation, indem ein Teil der im Strompreis enthaltenen indirekten CO2-Kosten an förderungsfähige Unternehmen rückerstattet wird. Es verringert damit das Carbon-Leakage-Risiko. Für 2025 und 2026 stehen jährlich 75 Millionen Euro zur Verfügung.

Entlastung durch Gratiszertifikate

Die europäische Wettbewerbsfähigkeit muss beim EU-Klimaziel 2040 berücksichtigt werden. Das Weiterführen der Zuteilung von Gratiszertifikaten und das Abflachen des Zielpfads der Zertifikate im EU-ETS I sind für die Entlastung und Stärkung der europäischen Industrie entscheidend.

Wettbewerbsfähige Energiepreise und effizienteres System

Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wurde die Basis für eine sichere Stromversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen geschaffen. Die neue Möglichkeit zur Einrichtung von Direktleitungen für Unternehmen sowie die Einführung der Spitzenkappung ermöglichen eine gezieltere Steuerung des Netzausbaus und ein effizienteres System.

Senkung der Elektrizitätsabgabe 2026

Um die Energiepreise zu senken, hat die Bundesregierung eine auf 2026 befristete Senkung der Elektrizitätsabgabe beschlossen. Für Unternehmen erfolgt eine Senkung von 1,5 Cent je kWh auf 0,82 Cent, was zu einer Ersparnis von rund 260 Millionen Euro (Bruttoentlastungsvolumen im Jahr 2026) führt.