Weniger Bürokratie
Für schrittweise Entlastung
Erstes Entbürokratisierungspaket
Mit dem ersten Entbürokratisierungspaket, das 113 Maßnahmen beinhaltet, erfüllt die Bundesregierung wichtige Forderungen der WKÖ, etwa die Genehmigungsfreistellung für Photovoltaikanlagen, den Ausbau digitaler Gewerbeanmeldung durch GISA-Express sowie die Anhebung der Buchführungsgrenzen. Für das folgende Entbürokratisierungspaket 2026 bringt die WKÖ umfassende Maßnahmenvorschläge ein.
Befreiung von statistischen Meldeverpflichtungen in der Handelsstatistik
Durch die Erhöhung der Assimilationsschwelle von 1,1 Millionen Euro auf 5 Millionen Euro pro Jahr für den Eingang und auf 1,2 Millionen Euro pro Jahr für die Versendung von Waren werden rund 4.000 Unternehmen von der Meldeverpflichtung befreit.
Für rasche Verfahren
AVG-Novelle zu Großverfahren
Die Regelungen für Großverfahren im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) wurden erstmals seit 1998 modernisiert. Durch die umfassenden Änderungen werden Genehmigungsverfahren rascher und effizienter. Unternehmen sparen Zeit und Geld.
Schnellere UVP-Verfahren
Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für UVP-pflichtige Vorhaben werden schneller und einfacher – etwa durch die Aufhebung der Zweigleisigkeit von UVP-Genehmigungsverfahren, die Anpassung an die Vorgaben der Aarhus-Konvention sowie die Einführung der vollen Verfahrenskonzentration auch für das hochrangige Straßen- und Schienennetz (3. Abschnitt des UVP-Gesetzes). Die Wirtschaftskammer hat den Reformprozess erfolgreich angestoßen.
Energiewendeprojekte rascher umsetzen
Durch das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) erfolgen Genehmigungen von Energiewendeprojekten künftig deutlich rascher und einfacher.
Für den Alltag
Erleichterungen bei Registrierkassen-Belegerteilungspflicht
Die Belegerteilungspflicht bei Registrierkassen kann seit 1. Oktober 2025 auch dadurch erfüllt werden, dass den Kund:innen die Möglichkeit geboten wird, den elektronischen Beleg vor Ort auszulesen (z. B. durch Scannen eines am Bildschirm angezeigten QR-Codes).
Kostenersparnis durch dauerhafte 15-Warengruppen-Regelung
Die 15-Warengruppen-Regelung, die im Zuge der Einführung der Registrierkassenpflicht als Übergangslösung installiert wurde, gilt nun dauerhaft. Dank ihr kann die Warenbezeichnung in der Registrierkasse eingeschränkt bis auf 15 Warenbezeichnungen erfasst und auf dem Beleg ausgewiesen werden, wenn das Unternehmen nicht über ein Warenwirtschaftssystem oder über ein Kassensystem verfügt, welches das Warensortiment wie sonst vorgesehen aufzeichnen und auf den Belegen ausweisen kann. Betriebe sparen sich damit die Anschaffung eines neuen Warenwirtschaftssystems und somit erhebliche Kosten.
Weniger Aufwand durch „Kalte-Hände-Regelung“
Unternehmen mit sogenannten Umsätzen im Freien können die Tageslosung durch Kassasturz am Ende des Tages ermitteln. Bisher war diese Regelung auf Betriebe mit einem Jahresumsatz von 30.000 Euro beschränkt. Mit 1. Jänner 2026 wurde die Grenze auf 45.000 Euro angehoben.
Frist für Signaturkartentausch verlängert
Signaturkarten für Registrierkassen sind bis spätestens Mai 2027 zu tauschen. Die WKÖ konnte eine verlängerte Übergangsfrist (ursprünglich hätte der Kartentausch bis 7. Juni 2025 erfolgen müssen) für den Tausch erreichen.
Für mehr Sicherheit
Vereinfachungen im Vergaberecht und Neuregelung der Schwellenwerte
Das neue Vergaberechtsgesetz bringt Erleichterungen und die Beschleunigung von Vergabeverfahren sowie höhere Rechtssicherheit beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen. Von der Neuregelung der Schwellenwerte profitieren vor allem KMU in den Regionen.
Fälschungssichere Gewerbelegitimation
Seit 1. Jänner 2025 können Gewerbelegitimationen im neuen fälschungssicheren Scheckkartenformat ausgestellt werden. Damit wurde eine langjährige Forderung der betroffenen Branchen umgesetzt. Gewerbelegitimationen sind spezielle Berufsausweise, die für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Fremdenführer:innen, Berufsdetektiv:innen und Handlungsreisende) verpflichtend sind.
Für weniger EU-Bürokratie
Vereinfachung bei Lieferketten und Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU hat sich mit der Reduzierung des Verwaltungsaufwands um 25 % für alle Unternehmen und um 35 % für KMU bis 2029 wichtige Ziele gesetzt. Bisher wurden zehn Omnibus-Pakete in Angriff genommen. Erste Vereinfachungen gibt es beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), bei der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der EU-Taxonomie-Verordnung.
Der CSRD unterstehen in Österreich nur mehr 117 Unternehmen und der CSDDD nur mehr 15 Unternehmen. Das bedeutet eine massive Entlastung der Wirtschaft.
Vereinfachung beim Entwaldungsgesetz
Die aufwendige Vorbereitung der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften zu entwaldungsfreien Lieferketten kostet viele Betriebe Zeit und Geld. Die WKÖ hat die Unternehmen 2025 laufend informiert, unterstützt und sich auf EU-Ebene erfolgreich für Aufschub und Vereinfachungen stark gemacht.
Vereinfachungen bei Chemikalienpolitik
Die Wirtschaftskammer wirkte 2025 auch an der Verbesserung des EU-Chemikalienrechts erfolgreich mit. Das Ergebnis sind Vereinfachungen und die Schaffung praxistauglicher Rechtsrahmen in verschiedenen Bereichen.
Entlastung für Lebensmittelwirtschaft
Bei der Novellierung der sogenannten EU-Frühstücksrichtlinien – der Fruchtsaft-, der Honig-, der Konfitüren- und der Trockenmilchrichtlinie – wurden alle Anliegen der Lebensmittelwirtschaft berücksichtigt und damit Erleichterungen für die Unternehmen geschaffen.